Auszug aus dem Taufregister
Bei einer Trauung in einer katholischen Kirche ist für die katholischen Partner immer ein Auszug aus dem Taufregister (oft auch als Taufbescheinigung bezeichnet) notwendig und muss eigens dafür neu ausgestellt werden. Er darf zum Zeitpunkt der Erstellung des Ehevorbereitungsprotokolls nicht älter als 6 Monate sein.
Dieser Auszug kann nur von dem Pfarrbüro ausgestellt werden, in dessen Pfarrgebiet die Taufkirche liegt.
Wir können Ihnen einen Auszug aus dem Taufregister ausstellen, wenn Sie getauft wurden in St. Margareta, St. Ursula, St. Katharina, St. Maria vom Frieden, St. Reinold, St. Cäcilia oder St. Viktor.