7.8 Empfehlung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtliche Mitarbeiter

Empfehlungen zur Einordnung ehrenamtlicher Tätigkeit hinsichtlich einer verpflichtenden Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für kirchenamtliche Felder im Erzbistum Köln.

Dieses Prüfschema ist angelehnt an landes- und bundesweite Empfehlungen und entspricht den Anforderungen und Vorgaben aus dem Bundeskinderschutz.

Tätigkeit / Angebot / Maßnahme
Beschreibung der Tätigkeit
Empfehlungen für ein erweitertes Führungszeugnis
Leiter von Gruppen oder Treffs und dauerhaften bzw. regelmäßigen Programmangeboten oder Veranstaltungen (dauerhaft = bei tägl. Treffen mind. 5 Tage; bei wöchentl. Treffen mind. 6 Wochen Verantwortliche, alleinige Leitung, die über eine einmalige Zusammenkunft hinausgeht. Zum Beispiel Gruppenleitung Ja Aufgrund der Tätigkeit und Funktion liegt in der Art (Leitungstätigkeit) ein besonderes Macht- und Hierarchieverhältnis vor. Durch die Dauer (Regelmäßigkeit) kann eine besondere Nähe und Intensität des Kontakts unterstellt werden.
Inhaltliche Verantwortlichkeit für ein Programmangebot bzw. eine Veranstaltung Programmdurchführung in einem beobachteten Rahmen in Anwesenheit einer leitenden Person. Zum Beispiel Filmnachmittage, Bastelangebote, Ferienspiele, Sternsingeraktionen Nein Durch die Tätigkeit unter Beobachtung kann keine Macht- und Hierarchiestruktur angenommen werden. Der Einsatz findet unter Beobachtung statt und ist eingebunden in ein Aufsichtssystem.
Aushilfs- und Unterstützungstätigkeiten ohne Übernachtung und ohne Alleinverantwortung Reine Unterstützungsarbeit Zum Beispiel bei Gruppenarbeit, Jugendtreffs oder Veranstaltungen unter Aufsicht einer leitenden Person Nein Art, Dauer und Intensität lassen kein besonderes Vertrauensverhältnis und keine Macht- und Hierarchiestruktur erwarten. Der Einsatz findet in der Regel unter Aufsicht statt.
Alle Tätigkeiten mit Übernachtung Bei Übernachtungsmaßnahmen mit Minderjährigen Ja Aufgrund der gemeinsamen Übernachtung kann von einer erhöhten Intensität des Kontaktes zu Minderjährigen ausgegangen werden.