7.7 Übersicht zu Präventionsschulungen und Vertiefungsveranstaltungen
Präventionsschulungen gem. § 9 PrävO, Vertiefungsveranstaltungen gem. Ausführungsbestimmung zu § 9 PrävO.
Alle Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen, die in ihrer Arbeit Kontakt zu Minderjährigen haben, werden im Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ fortgebildet. Die Schulung sollte innerhalb eines halben Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Die Präventionsschulung ist inzwischen in einigen Ausbildungen integriert.
Das Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ wird alle fünf Jahre aufgefrischt bzw. vertieft. In der sehr vielfältigen Trägerlandschaft im Erzbistum Köln sind die Träger, Einrichtungen und Dienste mit unterschiedlichen Fragestellungen im Kontext der Prävention sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige konfrontiert. Deshalb haben die Präventionsbeauftragten der NRW-Diözesen eine Liste mit Themen veröffentlicht, die als Vertiefungsveranstaltungen akzeptiert werden.
Alternativ zu den Fortbildungs-Themen können auch die Themen der Präventionsschulung wiederholt werden bzw. einzelne Themen dieser Schulung vertieft werden, z. B. angemessenes Nähe- und Distanzverhalten, Kultur der Achtsamkeit.
Die Kosten für die Präventions-Schulungen und Vertiefungsveranstaltungen werden vom Träger der Einrichtung übernommen.
Wir unterscheiden drei Schulungstypen:
- Präventionsschulung Basis (Halbtagesveranstaltung; 4 UStd. à 45 Min.)
für Personen in Einrichtungen und Diensten, die nur sporadisch Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, z. B. Hausmeister, Reinigungskräfte, Gärtner, Mitarbeiter im Pfarramtssekretariat, hauswirtschaftliches Personal, Chorleiter, Kirchenmusiker, Vertretungsmusiker, Büchereimitarbeiter. - Präventionsschulung Basis Plus (Tagesveranstaltung; 8 UStd.)
für Personen, die über einen längeren Zeitraum regelmäßig Kontakt zu Kindern haben oder die Veranstaltungen mit Übernachtung durchführen, z. B. Mitarbeiter, Kinder- bzw. Jugendchorleiter, Honorarkräfte, Praktikanten, Freiwilligendienst- Leistende, Mehraufwandsentschädigungskräfte u. ä. sowie Ehrenamtliche mit Kinder- und Jugendkontakt (Jugendleiter in gemeindlichen und verbandlichen Strukturen). - Präventionsschulung Intensiv (Zweitagesveranstaltung; 16 UStd.)
für Personen in leitender Verantwortung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, z. B. Einrichtungsleiter, Mitglieder in Pastoralteams (leitende Pfarrer, Priester, Gemeinde- bzw. Pastoralreferenten), Verwaltungsleitungen.
Außerdem:
Mündliche Unterweisung für Personen, die nur äußerst selten bzw. einmalig Kontakt zu Minderjährigen haben, z. B. Eltern, die eine Gruppe Sternsinger begleiten oder Kinderschminken beim Pfarrfest anbieten.
Für die Vertiefungsseminare bestehen keine zeitlichen Vorgaben. Sie sollten jedoch mindestens 4 UStd. umfassen, um die Erarbeitung eines thematischen Schwerpunktes und Transferfragen für die praktische Umsetzung zu ermöglichen, damit die Fortbildung tatsächlich einen Mehrwert darstellt.
Pädagogische Mitarbeiter in Kitas werden ausschließlich über den Diözesan Caritasverband (DiCV) im Erzbistum Köln geschult!
Ansprechpartner:
- Markus Linden-Lützenkirchen, Telefon 0221 2010 275
Die Vertiefungsveranstaltung muss nicht zwangsläufig über den DiCV erfolgen. Dieser bietet in seinem Jahresprogramm jedoch eine Fülle an Fortbildungen an, die als Vertiefungsveranstaltung anerkannt sind.
Die Durchführung von Präventionsschulungen für die pastoralen Dienste (Geistliche, Pastoral- und Gemeindereferenten) erfolgt ausschließlich durch die Hauptabteilung Seelsorge-Personal!
Ansprechpartner:
- Paul Kohlmaier, Telefon 0221 1642 1944
- Irmgard Conin, Telefon 0221 1642 1514
Pastorale Dienste erhalten ihre Vertiefung ausschließlich durch Angebote der Hauptabteilung Seelsorge-Personal!
Die Durchführung von Präventionsschulungen für Mitarbeitende der Erzbischöflichen Schulen erfolgt ausschließlich durch die Hauptabteilung Schule/Hochschule.
Mitarbeitende der Erzbischöflichen Schulen erhalten ihre Vertiefung ausschließlich durch Angebote der Hauptabteilung Schule/Hochschule.
Manuela Röttgen
Präventionsbeauftragte des Erzbistums Köln
Köln, April 2018