7.4 Verhaltenskodex für die Mitarbeiter der Kindertagesstätten

Dieser Verhaltenskodex gilt für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Kirchengemeinde St. Margareta, die in ihrem Tätigkeitsfeld in der Gemeinde Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben. Er dient dazu, ein gemeinsames Verständnis im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu schaffen und verbindliche Regelungen für alle Beteiligten zu definieren. Der unterschriebene Verhaltenskodex ist die Voraussetzung, damit eine Tätigkeit in diesem Bereich ausgeübt werden kann. Das Dokument wird datenschutzkonform in den Akten der Kirchengemeinde aufbewahrt. Zielsetzung einer solchen Erklärung ist, den Schutz von Kindern und Jugendlichen an erste Stelle zu setzen und eine Haltung zu etablieren, bei der Bedürfnisse und Grenzen respektiert werden. Wenn Situationen entstehen, die von den unten aufgeführten Regelungen abweichen müssen, dann ist dies transparent für alle Beteiligten zu erklären und in jedem Fall mit der verantwortlichen Leitung/dem Hauptamtlichen zu besprechen.

Gestaltung von Nähe und Distanz
  • Bindung ist grundlegend für unsere Bildung und Erziehung.
  • Wir bauen keine privaten Freundschaften auf und sprechen keine Einladungen aus.
  • Einem privaten Umgang setzen wir Grenzen.
  • Mit privaten Beziehungen, die sich schon lange entwickelt haben, gehen wir offen um.
  • In die eigene Gruppe nehmen wir keine Kinder von befreundeten Familien auf.
  • Während der Vertragslaufzeit beginnen wir keine neuen Freundschaften. (Bei Abweichungen müssen gute Gründe vorliegen, die zumindest im Team transparent gemacht werden.)
  • Kinder von Eltern aus dem eigenen Freundes- oder Bekanntenkreis werden nicht bevorzugt.
  • Kritisch zu sehen sind Aktionen, die in den privaten Bereich der Eltern reichen (z. B. Besuch im Garten einer Familie); diese sind möglichst neutral zu halten und müssen pädagogisch sehr gut vertretbar sein. Das Angebot sollte für die gesamte Kita und nicht nur für die einzelne Gruppe gelten.
  • Wir tragen angemessene, funktionelle Kleidung, die nicht zu einem unangemessenen Nähe-/Distanzverhalten führt.
Angemessenheit von Körperkontakt
  • Körperkontakt muss immer vom Kind ausgehen, aktives Handeln vom Mitarbeitern unterbleibt.
  • Das Kind entscheidet über die Art und Weise des Kontaktes.
  • Wir achten auf Signale und auf die Intimsphäre der Kinder.
  • Die Dauer des Kontaktes muss dem Anlass entsprechen.
  • Das Handeln stimmen wir auf das Alter der Kinder ab.
  • Wir vermeiden Küsse, z. B. bei Umarmung.
Sprache und Wortwahl
  • Kosenamen und Spitznamen gehören in das familiäre Umfeld und nicht in die Einrichtung.
  • Es wird keine beleidigende oder sexualisierte Sprache benutzt.
  • Babysprache und Fäkalsprache haben keinen Platz in der Einrichtung.
  • Sprache ist achtsam, wertschätzend, freundlich, respektvoll und hat eine Vorbildfunktion; das gilt auch für die Sprache der Mitarbeiter untereinander.
  • Ein „Nein“ von Kindern respektieren wir.
  • Die Sprache in der Einrichtung ist Deutsch; unter den Mitarbeitern wird die Nutzung einer Fremdsprache im dienstlichen Zusammenhang vermieden.
Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
  • Wir halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen und an die Absprachen mit dem Träger bzw. an dessen Vorgaben z. B. in der Datenschutz- und Dienstanweisung.
  • Wir haben mit Eltern keinen privaten Kontakt in den sozialen Netzwerken.
  • Wir begleiten die Kinder bei der medialen Nutzung und achten darauf, dass keine schädlichen Inhalte zugänglich sind.
  • Mediennutzung durch die Kinder geschieht in Begleitung eines Erwachsenen und unter Anleitung/Einführung.
  • Eltern dürfen in der Kita keine Bild- oder Tonaufnahmen machen.
  • Mitarbeiter machen nur Bild- oder Tonaufnahmen zu Dokumentationszwecken und nutzen diese nicht im privaten Bereich.
  • Bei gemeinschaftlichen Aktionen machen wir auf den Datenschutz per Aushang bzw. im Zuge der Einladung aufmerksam.
  • Werbung wird kontrolliert, transparent, reflektiert und hinterfragt eingesetzt.
Beachtung der Intimsphäre
  • Beim Wickeln, Umkleiden, Toilettengang und Schlafen sind wir besonders achtsam; wir achten auch darauf, dass Eltern und Besucher sich ebenfalls an diesen Grundsatz halten und sprechen die Personen gezielt an, wenn wir ein nicht gewünschtes Verhalten beobachten.
  • Wir achten darauf, dass die Kinder nicht unbekleidet im Außengelände spielen und sich im Haus umziehen.
  • Kinder werden nicht am Zaun der Einrichtung angesprochen, falls doch, achten die Mitarbeiter auf die Gesprächsinhalte.
  • Individuelle kulturelle Hintergründe werden von uns beachtet.
  • Wir achten das Eigentum eines Kindes als dessen Eigentum.
Zulässigkeit von Geschenken
  • Einzelnen Kindern machen wir keine Geschenke, die nicht auch alle anderen Kinder erhalten.
  • Im Falle von Geschenken für Mitarbeiter gehen wir offen und transparent damit um.
  • Geschenke innerhalb des Mitarbeiter-Teams sollen gleichwertig gehalten sein.
  • Geschenke, an die eine Forderung geknüpft ist, nehmen wir nicht an.
Disziplinarmaßnahmen
  • Bei Regelverstößen müssen die Folgen im direkten Kontext zum Fehlverhalten stehen.
  • Fehlverhalten mache ich transparent. Nicht die Person, sondern das Verhalten steht im Fokus der Maßnahme.
  • Grundsätzlich wenden wir keinerlei physische oder psychische Gewalt an und reagieren unverzüglich, wenn wir dies bei anderen beobachten.
  • Bei Bedarf wenden wir die Vorgaben des Schutzkonzeptes und der Vorschriften im Rahmen des §8a SGB VIII an und schalten die vorgegebenen Personen ein.
  • Die Wege des Beschwerdemanagements halten wir ein.
Verhalten bei Tagesaktionen/Übernachtungen
  • Eins-zu-eins-Betreuungssituationen unterbleiben, sofern es möglich ist.
  • Es wird kein Zwang zur Teilnahme ausgeübt.
  • Jede Aktion muss von einer ausreichenden Anzahl von qualifizierten Mitarbeitern begleitet werden.
  • Absprachen werden eingehalten.
  • Die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme muss sichergestellt sein. Das Diensthandy wird mitgenommen.
Selbstauskunftserklärung

Ich erkläre hiermit, dass ich keine Kenntnis von einem gegen mich eingeleiteten Ermittlungsverfahren aufgrund eines der Straftatbestände im dreizehnten Abschnitt (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) des Strafgesetzbuches (StGB) oder der Einstellung eines solchen Verfahrens habe. Weiterhin verpflichte ich mich bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, dem Rechtsträger hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen und meine Tätigkeit ruhen zu lassen.

Wenn ich in der Kirchengemeinde St. Margareta ein grenzverletzendes oder übergriffiges Verhalten oder einen Missbrauch wahrnehme, müssen im Sinne einer Gefährdungsprognose folgende Schritte eingehalten werden:

  • Ich nehme meine Wahrnehmung ernst, handele ruhig und konfrontiere den Beschuldigten nicht mit meiner Vermutung! Ich beobachte das Kind/den Jugendlichen und kann es/ihn ggf. ermutigen oder bestärken, über die Situation zu sprechen. Dies tue ich, ohne Druck auf das Kind/den Jugendlichen auszuüben.
  • Ich stelle keine eigenen Ermittlungen an und führe keine Befragungen durch. Ich verspreche dem Kind/dem Jugendlichen nicht, dass ich über alles Anvertraute schweigen werde, da ich das Versprechen eventuell nicht halten kann.
  • Das beobachtete Verhalten /die beobachtete Situation protokolliere ich und hole mir ggf. Rat ein bei einer Kinderschutzfachkraft oder der Präventionsfachkraft (Informationen zu den Ansprechpersonen sind auf der Homepage/auf den Aushängen der Kirchengemeinde zu finden.) oder einer anderen haupt- oder ehrenamtlichen Person, die eine Präventionsschulung besucht hat.
  • Wenn ich anonym oder außerhalb der Gemeinde um Rat bitten möchte, finde ich Ansprechpersonen und Telefonnummern/Kontaktdaten auf den Aushängen in den Gebäuden der Kirchengemeinde sowie auf der Internetseite der Kirchengemeinde www.st-margareta.de.
  • Das Ergebnis der Beratung werde ich ebenfalls protokollieren.
Bei begründetem Verdacht verhalte ich mich wie folgt:

Ich verpflichte mich, bei Verdacht von übergriffigem Verhalten oder Missbrauch durch einen haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter der Kirchengemeinde St. Margareta in Düsseldorf, eine der beauftragten Ansprechpersonen des Erzbistums Köln zu informieren:

Wichtig ist, dass ich den Betroffenen altersgerecht in mein Handeln einbeziehe und die Handlungsschritte vorab erkläre. Die drei genannten Ansprechpersonen sind unabhängige Ansprechpersonen, die vom Erzbistum Köln beauftragt sind, eine erste fachliche Einschätzung vorzunehmen und dann ggf. die weiteren Schritte in Zusammenarbeit mit dem Generalvikariat – in Person des Interventionsbeauftragten – einzuleiten.

Der genaue Verfahrensablauf ist auf der Internetseite der Präventionsstelle nachlesbar: https://www.erzbistum-koeln.de/thema/praevention/index.html