Kirchenvorstandswahl 2021
Am 6. / 7. November 2021 findet die nächste Kirchenvorstandswahl statt, bei der die Hälfte der Mitglieder neu gewählt werden.
Zusammensetzung:
Dem Kirchenvorstand gehören neben dem Pfarrer sechzehn gewählte Gemeindemitglieder an. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Bei den alle drei Jahre stattfindenden Wahlen wird jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.
Aufgaben:
Der Kirchenvorstand vertritt als juristische Person die Kirchengemeinde und ist als solcher entscheidungsberechtigt. Seine Aufgaben sind vielfältig und für die Entwicklung der Gemeinde bedeutsam. Sie reichen von pastoralen Fragestellungen über finanzielle und gestalterische Entscheidungen bis hin zu Personalfragen. Er verwaltet das Vermögen der Gemeinde, sorgt für ihre Immobilien sowie ihren Erhalt, ihre Modernisierung und Vermietung. Er kümmert sich um Liegenschaften, Rechtsfragen und um die Gemeindeverwaltung und –entwicklung, dies betrifft auch eine Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat und vieles mehr.
Wählbar / wahlberechtigt ist:
Wählbar und wahlberechtigt sind alle Katholiken, die seit mindestens einem Jahr in unserer Gemeinde wohnen und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Wählerliste für die KV-Wahl liegt noch bis 10. Oktober zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten des Pastoralbüros aus. Einsprüche gegen die Wählerliste sind während der Auslegungsdauer unter Angabe der Gründe einzulegen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig. Zur Erhebung des Einspruchs ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde berechtigt.
Kandidatenliste
Ergänzungsvorschläge
Für Ergänzungsvorschläge zur Kandidatenliste zur Wahl beachten Sie bitte den folgenden Auszug aus der Wahlordnung: